Psychisch-funktionelle Therapie

Psychisch-funktionelle Behandlung
60 Minuten
Die psychisch-funktionelle Behandlung, gemäß den Vorgaben der Krankenkassenverbände im Heilmittelkatalog, ist eine gezielte Therapie zur Bewältigung von psychosozialen und sozioemotionalen Funktionsstörungen sowie daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. In einfacheren Worten ausgedrückt, unterstützt diese ergotherapeutische Behandlung Menschen dabei, Probleme und Schwierigkeiten zu bewältigen, die als psychisch bedingt beschrieben werden. Das Hauptziel dieser Behandlung ist die Steigerung der Lebenszufriedenheit und die Förderung einer eigenständigen Teilhabe am sozialen Leben in verschiedenen Bereichen. Dabei sind die individuellen Ziele und Wege vielfältig und auf jeden Einzelnen zugeschnitten.
Im Fokus der psychisch-funktionellen Behandlung steht die Stärkung Ihrer Fähigkeiten und Handlungskompetenzen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit in verschiedenen Lebensbereichen zu stärken – sei es im alltäglichen Leben, in der Schule, im Beruf oder im Umgang mit anderen Menschen. Wir fördern Ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung, Ihre emotionale Intelligenz, Ihre Kommunikationsfähigkeiten sowie Ihre Fähigkeit Einfluss auf Ihre Umgebung zu nehmen. Wir bieten Ihnen geeignete Räume, Materialien und Aufgaben, um Ihre Veränderungsprozesse zu begleiten. Dabei bestimmen Sie selbst, welche Veränderungen Sie anstreben und in welche Richtung Sie gehen möchten.
Wenn Sie noch keine psychiatrische Behandlung hatten, können Sie eine Erst-Verordnung für eine psychisch-funktionelle Behandlung von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie oder einer psychiatrischen Institutsambulanz erhalten. Dort wird eine fachärztliche Diagnose gestellt, und Behandlungsempfehlungen werden ausgesprochen. Auch Ihre Hausarztpraxis kann eine Verordnung ausstellen, sofern eine aktuelle psychiatrische Diagnose vorliegt (z. B. im Entlassungsbericht oder Facharztbrief) oder wenn eine Erst-Verordnung bereits von einer der genannten Stellen ausgestellt wurde und eine Fortsetzung der Behandlung empfohlen wird. Hausärzte und Kinderärzte können eine Verordnung ohne fachärztliche Diagnostik ausstellen, wenn bei neurologischen oder pädiatrischen Erkrankungen eine Behandlung von Leitsymptomen im Erleben oder Verhalten erforderlich ist.
Hausärzt*innen und Kinderärzt*innen können die psychisch-funktionelle Behandlung ohne fachärztliche Diagnostik nur dann verordnen, wenn bei einer neurologischen oder pädiatrischen Erkrankung eine Leitsymptomatik im Erleben oder Verhalten behandelt werden soll. (optionales Heilmittel)